Leider lässt die schlechte Sicht und der Konvoi der E-Flotte keine unachtsamen Beschleunigungsmanöver zu, aber schon ein kurzer Tritt ins Pedal zwischendurch lässt erahnen, was in der nicht ganz handelsüblichen Batterie, die ca. 80% des Kofferraums einnimmt, stecken muss.
Weitere INfos zur Elektromobilität auf dem ÖkoEnergie-Blog.
Üblicherweise fallen die Aussagen von Bischöfen, Päpsten und anderen Repräsentant_innen (!) der katholischen Kirche für mich unter deren Interna, sind sie doch an das eigene Publikum gerichtet. Und auch jetzt ist es mir herzlich egal, was Andreas Laun zur Loveparade zu sagen hat.
Wohlgemerkt betrifft diese Wurschtigkeit nicht die verhetzenden Inhalte wie zum Beispiel:
Das Mitleid mit den Opfern ist eine Sache, eine andere die Feststellung: „Love – Parade“ und Teilnahme an ihnen sind, abgesehen von ihrem abstoßenden Erscheinungsbild, objektiv eine Art Aufstand gegen die Schöpfung und gegen die Ordnung Gottes, sind Sünde und Einladung zur Sünde!
Sie dürfen nicht schöngeredet werden als „harmloses Feiern“ netter junger Menschen.
Was mich wundert ist vielmehr, dass diese Aussagen so erregt zurückgewiesen werden. Oft auch von Angehörigen derselben Kirche und ich frage mich, ob diese Leute eigentlich wissen, woran sie glauben (müssen!), wenn sie bei diesem Verein dabei sind. Laun bemerkt dementsprechend:
Mit anderen Worten: Man weigert sich anzuerkennen, dass die Loveparade, abgesehen von ihrem krankhaften Erscheinungsbild, auch mit Sünde zu tun haben könnte und darum, folgerichtig, auch mit dem richtenden und strafenden Gott!
Laun vertritt keine Einzelmeinung
Als Bischof ist Andreas Laun, ebenso wie Walter Mixa, Kurt Krenn, Hans Hermann Groër, Richard Williamson, u. v. m. zu den höheren und höchsten Repräsentant_innen der katholischen Kirche zu zählen. Es handelt sich bei seinen Aussagen eben nicht um eine Einzelmeinung, sondern um eine Lehrmeinung:
Jesus hat von der Hölle gesprochen, darum muss auch die Kirche davon reden. Kann man an einen strafenden Gott glauben? Gegenfrage: „Kann man einen nicht strafenden Gott glauben, an einen, der keinen Unterschied macht zwischen Opfer und Täter? “Wäre Gott ohne diesen Unterschied nicht ein „gleichgültigen“, also ungerechter Gott – nicht mehr der Gott, an den wir glauben? Sagen wir nicht im Credo, wir glauben an Christus, der kommen wird „zu richten die Lebenden und die Toten“? Im Psalm (10,4) heißt es: „Überheblich sagt der Frevler: Gott straft nicht.“ Und in der Konsequenz: „Es gibt keinen Gott!“
In seiner Enzyklika über die Hoffnung schreibt Papst Benedikt XVI.: Das jüngste Gericht ist nicht ein Schreckensbild, sondern ist Hoffnung, Hoffnung auf Gerechtigkeit. Denn: „Die Missetäter sitzen am Ende nicht neben den Opfern in gleicher Weise an der Tafel des ewigen Hochzeitsmahls, als ob nichts gewesen wäre.“
Bei jeder politischen Partei, die nach ähnlich öffentlichkeitserregenden Aussagen eine Person in den eigenen Reihen behält (siehe Windholz, Haider, Grosz, …) dürfen wir mit Fug und Recht annehmen, dass eine derartige Meinung irgendwie auch zur Parteilinie gehört. Bei der katholischen Kirche ist das natürlich nicht so. Da schimpft das Kirchenvolk auf die da oben, die ja offenbar nicht wissen, was sich zu glauben gehört. Doch sie irren sich. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass Laun auch nur einen µ-Meter davon abweicht, was der der katholische Gott für seine Schäfchen plant:
Darum ist es gut zu hören: Gott richtet, „um den Gebeugten auf der Erde zu helfen“ (Ps. 76,10) und darum ist das Gericht Gottes „Herrlich für all seine Frommen. Halleluja!“ (Ps. 149,9).
Eine Einzelmeinung unter Bischöfen lass ich mir einreden, aber es passiert ja immer wieder. Und auch, wenn es mir zum wiederholten Male Schimpfe einbringt:
Wer bei diesem Verein dabei ist und bleibt, der billigt diese Aussagen von Laun et al. und die Machenschaften der Kirche insgesamt.
Laun verkündet die absolute Wahrheit aus katholischer Sicht. Believe it. Or Not. Aber bitte mit allen Konsequenzen.
Folgender Gastkommentar erschien gestern auf derStandard/Etat
Der Werberat als öffentliches Ärgernis
Der Zidanesche Werbekopfstoß von bet-at-home, im Replay ausgeführt von gantnerundenzi spült den Werberat wieder einmal, in halbjährlicher Regelmäßigkeit, an die Oberfläche der Fachmedien.
Der folgende Beitrag ist keine Verteidigungsrede für diese Kampagne, sondern Anlassfall um die Notwendigkeit, Legitimation bzw. die öffentliche Rolle eines Werberates zu hinterfragen.
Der Werberat agiert als Schiedsgericht (Selbstdefinition): Eingebrachte Beschwerden werden behandelt, dann erfolgt eine Entscheidung über die ethische Zulässigkeit und der Werberat spricht als Ethikkommission gegebenenfalls eine Empfehlung aus, z. B. eine “Aufforderung zum sofortigen Stopp”, wie im Fall von gantnerundenzi/bet-at-home. Für orientierungslose Werber und Medien wird ein Leuchtfeuer abgebrannt auf dass ein gedeihliches Zusammenleben weiterhin möglich ist.
Das klingt doch alles sehr vernünftig.
Aber trotz bester Absichten trägt der Werberat durch seine Existenz und sein Wirken zur “Infantilisierung einer demokratischen Öffentlichkeit” bei, wie es Frank Berberich einem in einem Interview (brand eins 05/2010) in Bezug auf die Zensurpraktiken politischer Korrektheit formuliert hat.
Der Kern dieser Kritik liegt in der Verlagerung für die Verantwortung ethischen Handelns weg von den Akteuren zu einer primär unbeteiligten Instanz. Dieses denkbequeme Abschieben der Verantwortung ist gleichermaßen nachvollziehbar wie problematisch, was ich anhand folgender Punkte aufzeigen will:
1. Die Hauptverantwortung liegt bei Kunden und Agenturen
Wie weit darf Werbung provozieren bzw. wie darf ich erwarten, dass Satire als Provokation empfunden wird? Diese Frage haben im Verlauf der Kreation einige Personen zu stellen. Zunächst einmal dürfen wir davon ausgehen, dass Kunden und beratende Agentur hier selbst einen großen Teil gewagter Ideen ausfiltern. Dennoch werden immer wieder Arbeitsergebnisse publiziert, die entweder infolge euphorischer Scheuklappen, Schlamperei, vorsätzlicher Provokation (nicht per se abzulehnen) oder schlichter Dummheit auf den Markt kommen.
2. Medien können diese Werbemittel ablehnen.
An diesem Punkt versagt die freiwillige Selbstkontrolle in der Regel am öftesten. Der (legitimerweise) provisionsgetriebene Anzeigenverkauf kontrolliert die einlangenden Sujets nicht, sondern freut sich über den Umsatz. Wenn etwas heikel sein sollte, meldet sich ja der Werberat. Aber dann ist die Kampagne längst in freier Wildbahn und die Rechnung gestellt. Sollten Medien schon aus eigenem Interesse nicht auch selbst dafür Sorge tragen mit welchen werblichen Inhalten sie billigend in Zusammenhang gebracht werden wollen? (Anm. d. A. Ich habe noch kein FPÖ-Inserat im Standard gesehen.)
3. Die Rolle der Konsumenten
Müssen Konsumenten (mittels Werberat) vor bedenklicher Werbung geschützt werden? Bei erwachsenen Menschen stellt sich diese Frage hoffentlich nicht. Das weiß auch der Werberat, weshalb dann immer wieder Kinder als Schutzschild in der Argumentation hochgefahren werden. (Übrigens hängt die Gewista, als unterstützendes Medium des Werberats, in Wien gerade flächendeckend Plakate für ein Bordell in der Juchgasse aus.) Wenn es hier um Kinder geht, dann sollten eher flächendeckende Mechanismen zur kindgerechten Zensur von Werbung eingezogen werden. Dann reichen punktuelle Beschwerden nicht aus.
4. Der Werberat kratzt an der Oberfläche
Denn der größte Teil der werblichen Kommunikation wird in absehbarer Zeit vollkommen am Radar der kritischen Beschwerdeführer vorbeilaufen. Moderne Methoden (Word of Mouth, Buzz Marketing, Social Media) passieren sowohl klassische Medien als auch Werberat ungesehen. Ist es nicht kontraproduktiv an der Spitze des Eisbergs zu streiten, wenn damit der Löwenteil der Kommunikation zugedeckt wird?
Abgesehen davon fühlt sich der Werberat für manche Formen der Werbung ganz einfach nicht zuständig. Wer auch immer Beschwerde beim Werberat gegen politische oder religiöse Werbung beim Werberat einlegt, wird mit Nichtzuständigkeit abgeschmettert. Das steht im Widerspruch zur behaupteten Schutzfunktion.
5. Ausschluss der Öffentlichkeit
Nach eigener Aussage arbeitet der Werberat auf informellem Wege Beschwerden “professionell und ohne Aufsehen” auf (Peter Drössler in einem Kommentar auf super-fi.eu). Das mag in der Praxis gut funktionieren, doch einem demokratischen Diskurs ist das nicht zuträglich. Dieser hat öffentlich stattzufinden, denn nur so kann es zu einem breiten Konsens über ethisch richtiges Werbeverhalten kommen.
6. Ist der Werberat besser befähigt ethische Urteile zu fällen, als das eine kritische, aufgeklärte Öffentlichkeit tun kann?
Nein.
Werbung muss im Rahmen bestehender Gesetze agieren. Werden diese Gesetze nicht übertreten (Ehrabschneidung, Verhetzung, usw.) darf die Zulässigkeit der Kommunikation, die Meinungsfreiheit durch kein Gremium beschnitten werden. Die ethische Vertretbarkeit ist unter den Akteuren am Markt (Konsumenten, Werbetreibende, Agenturen, Medien) auszuhandeln.
Die mediale Positionierung des Werberats als Weisenrat ist 1.0 und überholt. Der Kodex des Werberats ist kein heiliges Buch und sein ehrliches Bemühen faire Empfehlungen auszusprechen in letzter Konsequenz leider auch nur geschmäcklerisch. Seine Entscheidungen sind Urteile einer nicht-repräsentativen Elite.
Uns stehen alle Möglichkeiten offen, Diskussion über die Grenzen der Werbung mit allen Marktteilnehmern zu führen.
Eine kleine weiterführende Diskussion zwischen Peter Drössler und mir auf dem Super-Fi-Blog.
Im Rahmen einer Marketingstudie bat mich Thomas Hudribusch im Zusammenhang mit dem Werberat um ein Statement zum Thema „Werbung als öffentliches Ärgernis”.
Das Statement ist schon ein gutes halbes Jahr alt. Anlässlich der aktuellen künstlichen Aufregung des Werberats wegen der bet-at-home/gantnerundenzi Kampagne, veröffentliche ich es mit Verspätung erst jetzt. Siehe dazu das Posting auf super-fi.eu: Der Werberat als öffentliches Ärgernis

Die Studie von Thomas Hudribusch trägt den flotten Titel „Werbung als öffentliches Ärgernis. Beschwerdefälle beim Werberat als Spiegelbild der gesellschaftlichen Werte. Analyse der Beschwerdefälle der letzten 10 Jahre in Reflexion der Veränderung der Gesellschaft.” und bietet einen umfassenden Überblick, der das im Titel gegebene Versprechen auch einlösen kann.
Mein Statement (S. 194 f.) dazu:
Aufmerksamkeit zu erregen ist eine Funktion der Werbung. Provokation erregt Aufmerksamkeit, darum provoziert Werbung immer wieder und lotet dabei die Grenzen des guten Geschmacks, gesellschaftlicher Konvention und manchmal sogar des Strafrechts aus. Hier stellt sich die Frage, wie viel öffentliches Ärgernis
zumutbar ist und wer werbliche Inhalte in die Schranken weisen darf. Meines Erachtens gibt es hier drei Regulative, nämlich bestehende Gesetze, Medien/Werbeträger und die KonsumentInnen.
Im Rahmen gesetzlicher Regelungen ist klar definiert, welche Inhalte problematisch werden können. Die Palette reicht von Wiederbetätigung bis Ehrabschneidung. Im Zweifelsfall gibt es Gerichte, die anzurufen sind, um ein Urteil darüber zu erhalten, was erlaubt ist und was nicht. Ein derartiges Urteil definiert aber nur die äußerste Grenze des Erträglichen. Doch nicht alles, was gerade noch erlaubt ist, muss auch akzeptiert werden. Einen Filter können hier die gebuchten Medien setzen. Niemand kann einem Medium oder Werbeträger vorschreiben, ein gebuchtes Inserat, TV-Spot, etc. auch tatsächlich zu schalten. Das Beispiel der Buskampagne (Atheist Bus Campaign, buskampagne.at) zeigt, dass es hier beim Medieninhaber, in dem Fall den Wiener Linien, eine Selbstbeschränkung geben kann, wie etwa keine politische Werbung auf Autobussen zuzulassen. Natürlich ist nicht jede Form der Werbung auf Platzierung in fremden Medien angewiesen, wodurch dieser Filter nicht immer zur Anwendung kommt. Ein regulierender Eingriff von Seiten der Medien sagt wohlgemerkt nichts über die ethische Beschaffenheit dieser Einschränkung aus. Genauso gut könnte ein Medium willkürlich sämtliche Anzeigen ablehnen, in denen die Farbe Magenta vorkommt. Das ist sein gutes Recht. Ebenso darf jedes Medium eigene ethische Maßstäbe an die einlangenden Werbemittel anlegen.
Schlussendlich obliegt es aber den KonsumentInnen bzw. den adressierten Zielgruppen die Werbebotschaften anzunehmen oder nicht.
Provokation steht also in einer Beziehung zur Transportfähigkeit der Botschaft. Das werbende Unternehmen oder die Organisation wird nur insoweit öffentliches Ärgernis in Kauf nehmen, als es noch vertretbar ist. Ein Werberat, wie er in Österreich existiert, ist als Regulativ nicht sinnvoll. Er ist eine nicht legitimierte Ansammlung von FunktionärInnen, die sich anmaßen ethische Urteile über Werbung zu fällen. Da der Werberat über keine exekutiven Mittel verfügt, sollte er von allen Medien in jeder Hinsicht ignoriert werden, sowohl als Absender von Empfehlungen, als auch in der Berichterstattung.
Provokation ist natürlich auch eine Strategie, um den Mediawert zu steigern, denn ist die Werbeidee ausreichend verstörend, um eine Reaktion zu provozieren, kann der Absender damit rechnen, dass Mundpropaganda für die Weiterverbreitung sorgt. Erreicht der Aufruhr ein Ausmaß, das auch medial Niederschlag erfährt, dann kann auch mit minimalstem Mitteleinsatz ein großes Publikum erreicht werden. Auch hier kann die oben zitierte Buskampagne als Beispiel dienen: Mit einem Budget von ca. 2,000.- EUR netto konnten in praktisch allen großen Medien (ORF, Kurier, Die Presse, Der Standard, TT, heute, …) Österreichs Berichte erwirkt werden.