Die Unklarheit über Gregor Schlierenzauers Staatsbürgerschaft hat spätestens seit seinem Olympiasieg ein Ende. Und schon wie bei der Fußball-WM 1998 die Kronen Zeitung nach dem Last-Minute-Tor von Ivica Vastic festgestellt hat “Ivo, jetzt bist Du ein echter Österreicher“, stehe ich nicht an dieses Prädikat analog auch Schlieri angedeihen zu lassen:

Schlieri, jetzt bist du ein echter Österreicher

Auch, wenn so ein Skisprungerfolg natürlich nicht mit einem WM-Tor vergleichbar ist…

Utl.: Heeresgeschichtl. Museum geschlossen. Es schneit. Ui.

Wien (APA) – Niko Alm sitzt derzeit mit trockenem Husten zu Hause. Er arbeitet dennoch fleißig. Wenn er gelegentlich ans Fenster geht, sieht er Touristen am Arsenal vorbeiziehen. Sie fotografieren rein gar nicht. Sie haben sich scheinbar verlaufen.

Ich dachte mir, ich sollte öfter Pressemeldungen rauslassen, als ich das gelesen habe:

Papst Benedikt XVI. bestaunte dichten Schneefall am Petersplatz

Utl.: Angezuckerte Kuppel des Petersdoms begeistert Touristen -
Verspätungen auf römischem Flughafen Fiumicino =

Rom (APA) – Benedikt XVI. hat am Freitag aus dem Fenster seiner Wohnung im Apostolischen Palast im Vatikan geschaut, um den dichten Schneefall über dem Petersplatz zu bestaunen. Dies berichteten einige seiner Mitarbeiter nach Angaben italienischer Medien. Dutzende von Touristen versammelten sich unter den Kolonnaden des Petersplatzes und fotografierten die angezuckerte Kuppel des Petersdoms.

Danke Christoph und Mathias

Lecker ist grauslich

10 Feb
2010

Danke für dieses Einserkastel im heutigen Standard, guha (Gudrun Harrer?)

Ich habe weder etwas gegen die Niederlande, und noch weniger gegen Holland, aber der Import dieses schwer verdaulichen Wortes via Bundesrepublik fällt für mich in den Bereich europäische Transitbelastung.

Die Steigerung davon: “Leckerschmecker”

Wiktionary: lekker

Wenn das so weiter geht, mach ich eine Facebook-Gruppe.
Und zum Schlecker geh ich sowieso nicht mehr einkaufen.
Und schade, dass @seniorenporno auf Twitter nicht mehr aktiv ist. Der hat nämlich jedes “lecker” RTet und ein #porno dazugemacht. Wie passend.

Wow, ich bin ur kleinkariert.

Da werden sich die Atheisten aber freuen, dachten sich vermutlich viele als Claudia Bandion-Ortner ihren Vorschlag ventilierte “religiöse Gewalt” als Erschwernisgrund ins Strafrecht zu hieven. Das ist nicht so, obwohl Schadenfreude vielleicht sogar angebracht wäre. Jedoch in anderer Form:
Der konkrete Anlassfall für die spontane Eingebung der Iustizministierin war ja ganz offensichtlich die Degradierung von versuchtem Mord zu versuchtem Totschlag des “gebürtigen Türken”, dessen “allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung”, offensichtlich religiös motiviert, zu einem Milderungsgrund wurde. Mit Verlaub: diese Entscheidung war logisch konsequent. Wer religiösen Gefühlen eine rechtliche Sonderstellung verleiht (“Kann Zorn heilig sein?” fragt Peter Warte in einem Standard-Kommentar), muss auch damit rechnen, dass diese Privilegien auch dann greifen, wenn es die Umstände unpassend erscheinen lassen. Und generell, rein hypothetisch natürlich, wenn eine Frau sich aus einer nach der Scharia geschlossenen islamischen Ehe durch Scheidung zivilrechtlich entziehen wollte, dann kann jeder logisch nachvollziehen, dass der betroffene Mann in eine “allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung” verfällt.
Diejenigen, die religiöse Gefühle als besonders schützenswert erachten, sollen sich bitte weiter mit den Geistern herumschlagen, die sie gerufen haben und mit den Konsequenzen leben, die sie z. B. mit dem §188 StGB (“Blasphemieparagraph”) provoziert haben. Der Versuch, solche logischen Konsistenzen auszuhebeln und das Strafrecht durch die Hereinnahme weiterer Ausnahmebestimmungen für Religionen weiter zu verkomplizieren, ist abzulehnen.

Die Lösung ist doch viel einfacher: Religion hat im Strafrecht nichts zu suchen.

Wer für eine konsequente Trennung von Staat und Religion ist, muss derartige Ideen schon aus Prinzip ablehnen, umso mehr aus rein praktischen Überlegungen. So kann es sehr schnell passieren, dass Tatbestände zur “religiösen Gewalt” werden, die – mangels Definition – wahrscheinlich im Ermessen der Richterin liegen. Wer bestimmt, was religiöse Gewalt ist, wenn der Gesetzgeber nicht einmal Religion an sich (inhaltlich) definieren kann, sondern ihre Existenz ausschließlich an technischen Parametern (Mitgliederzahl, Bestehensdauer, … ) festmacht?

Wir brauchen keine Religion im Strafrecht. Im Gegenteil, wir sollten es von mittelalterlichern Relikten wie dem §188 et al befreien.

Link: Petition zur Abschaffung des §188 StGB auf zwischenruf.at

Vorgeschichte:

Wir haben da einmal ein Super-Fi Eigeninserat mit dem Titel “Dear Alistar” gebastelt als Hubert Gorbach in der Hochblüte seines Ruhestands international aktiv werden wollte.

Auf diesem Inserat war als Super-Fi Kontaktadresse h.gorbach@super-fi.eu angegeben. Folgende E-Mail war dann gestern in meiner Inbox:

Und ein zweites Empfehlungsschreiben war auch noch dran:

Jetzt bin ich ein wenig ratlos, was ich denen punkto Glaubwürdigkeit der Briefe zurückschreiben soll. Irgendwelche Tipps?

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